Wer ist für wen eine Gefahr?!

Jüdische und Schwarze Schüler*innen sowie Kinder aus der Minderheit der Sinti*zze und Rom*nja werden im Nationalsozialismus zunehmend von der 'allgemeinen' Schulpficht ausgeschlossen.

Die Aufnahme von 1905 zeigt Berliner Kinder auf ihrem Schulweg. Der Nationalsozialismus schafft diese Zusammensetzung der Schüler*innenschaft zunehmend ab ©Die Woche

Die 'allgemeine' Schulpflicht gilt im Nationalsozialismus nur für Kinder und Jugend-
liche deutscher Staatsangehörigkeit. Da die Staatsangehörigkeit aus rassistischen oder politischen Gründen aberkannt werden kann oder gar nicht erst verliehen wird, gilt die Schulpflicht für die Kinder dieser Familien nicht.

Berliner Sinti*zze und Rom*nja werden 1936 ins Zwangslager Marzahn deportiert. Zu ihnen gehört auch Otto Rosenberg. Die Schulkinder werden in einer Baracke 'unter-richtet' bis der Lehrer eingezogen wird, danach können sie gar nicht mehr zur Schule gehen. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren müssen Zwangsarbeit leisten. Mitarbei-
ter*innen der 'Rassenhygienischen Forschungsstelle' nehmen pseudowissenschaft-
liche 'Untersuchungen' an ihnen vor und erstellen sogenannte 'Rassegutachten'. Diese tragen maßgeblich zur Entscheidung darüber bei, welche der im Lager festgehaltenen Personen deportiert werden.

Zwangslager Berlin-Marzahn mit Schulbaracke, 1936 ©Landesarchiv Berlin

Jüdische Kinder dürfen zunächst noch die Grundschule besuchen. Ein Gesetz beschränkt den Anteil jüdischer Gymnasiast*innen und Student*innen an der Gesamtzahl der Schüler*innen, so dass ihnen zunehmend nur noch der Besuch jüdischer Privatschulen offen steht. Nach der Reichspogromnacht 1938 dürfen jüdische Kinder und Jugendliche endgültig keine öffentlichen Schulen mehr besuchen.

Volksschule der Jüdischen Gemeinde Rykestraße 53, Berlin-Prenzlauer Berg, anlässlich eines Sportfestes, 1938 ©Landesarchiv Berlin

Die Nationalsozialist*innen verordnen 1941, dass Kinder und Jugendliche aus der Minderheit der Sinti*zze und Rom*nja sowie Schwarze Schüler*innen der Schule verwiesen werden, wenn sie für die "deutschblütigen Mitschüler eine Gefahr bilden". Die Berliner Kinder aus der Minderheit der Sinti*zze und Rom*nja betrifft das nicht mehr: Zu diesem Zeitpunkt sind sie schon längst im Zwangslager Marzahn interniert. 1942 wird das gesamte jüdische Schulwesen von den Nationalsozialist*innen aufgelöst.